Gerade Treppe in einem Wohnzimmer mit Treppenlift.

Modernisieren | Ratgeber

Altersgerecht umbauen: Wofür gibt's Zuschuss und Fördermittel?

Es klingt paradox, aber altersgerecht umbauen ist keine Frage des Alters. Wer möglichst lange in seinen vertrauten vier Wänden wohnen möchte, der sorgt möglichst früh für ein barrierearmes Haus oder eine barrierearme Wohnung.

Ihr plant, Barrieren bei euch zu reduzieren? Dann solltet ihr versuchen, beim altersgerechten Umbau Fördermittel vom Staat zu kassieren. Welche das sind, wie ihr sie beantragt und erhaltet, das lest ihr hier.

Altersgerecht umbauen: Welche Umbaumaßnahmen werden von der KfW gefördert?

Altersgerecht umbauen und dafür Fördermittel einstreichen – klingt gut, ist aber natürlich an Bedingungen gebunden. So definiert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ziemlich genau, welche Maßnahmen für den altersgerechten Umbau gefördert werden:

  • Maßnahmen zur Barrierereduzierung: Wege zum Gebäude, Gestaltung des Eingangsbereichs und des Wohnungszugangs, Erleichterung der Überwindung von Treppen und Stufen, geeignete Raumaufteilung und Abbau von Schwellen, altersgerechte Modernisierung und Umbau des Badezimmers, Kauf und Montage von altersgerechten Assistenz-, Stütz- und Haltesystemen sowie Bedienelemente und Beleuchtung, Schaffung und Umgestaltung von Gemeinschaftsräumen und Mehrgenerationenwohnen
  • Umbau zum Standard Altersgerechtes Haus
  • Umwidmung von Nichtwohnflächen
  • Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie
  • Maßnahmen zum Einbruchschutz

Voraussetzung ist: Alle altersgerechten Umbauten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden. Sonst gibt es keine KfW-Förderung.

Altersgerecht umbauen: Welche KfW-Fördermittel gibt es?

Wenn ihr altersgerecht umbauen wollt, dann stellt euch die KfW aktuell einen zinsgünstigen Kredit (KfW-Kredit 159) zur Verfügung.

Der bisherige Zuschuss zu den Umbaukosten (KfW-Investitionszuschuss 455-B) wurde mit Wirkung ab August 2026 aufgrund Ausschöpfung der Fördermittel bis Ende 2026 eingestellt. Sollten im Jahr 2027 erneut Bundesmittel für barriere­reduzierende Maßnahmen bereit­gestellt werden, wird eine Antrag­stellung wieder möglich sein.

Altersgerecht Umbauen mit Baufinanzierung: der KfW-Kredit 159

Beim KfW-Kredit 159 handelt es sich um ein Annuitätendarlehen. Diese Form der Baufinanzierung hat folgenden Konditionen:

  • maximale Kreditsumme von 50.000 Euro je Wohneinheit
  • ab 2,83 Prozent effektiver Jahreszins, abhängig von der Laufzeit (Stand: August 2026)
  • Laufzeitvarianten von vier bis dreißig Jahren
  • ein bis fünf tilgungsfreie Jahre

Eine ausführliche Übersicht zu den aktuellen Konditionen und der sachgemäßen Durchführung der Maßnahmen bei der Kreditvariante findet ihr bei der KfW hier: Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | KfW

Barrierefreies Haus: Steuerung per Wandtaster
Türsteuerung per Wandtaster: Auch das gehört zu den förderfähigen Maßnahmen beim barrierefreien Umbau.

Zuschuss für den altersgerechten Umbau: der KfW-Investitionszuschuss 455-B

Der KfW-Investitionszuschuss 455-B ist ein Zuschuss, den ihr für die Kosten der Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung erhaltet und nicht zurückzahlen müsst.

Für 2026 sind die Fördermittel für KfW455-B allerdings erschöpft. Bis zum Jahresende können daher keine Anträge mehr gestellt werden.

Anträge, die vor dem 01.08.2026 gestellt wurden, werden jedoch weiterhin bearbeitet. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt die KfW für diese noch entsprechende Zusagen. Bei bereits zugesagten Anträgen ist der Zuschuss sicher reserviert.

Die KfW fördert mit dem Zuschuss grundsätzlich alle Privatpersonen, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen, wenn diese:

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal zwei Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind.
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung sind.
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen sind.
  • Mieter sind (hier empfiehlt die KfW den Abschluss einer Modernisierungs­vereinbarung mit dem Vermieter).

Bad altersgerecht umbauen

Die Förderung für ein altersgerechtes, barrierefreies Bad zählt zu den am meisten abgefragten Fördermaßnahmen. Deswegen gehen wir an dieser Stelle kurz gesondert auf das Thema "KfW-Förderung barrierefreies Bad" ein.

Wird eine Badsanierung gefördert?

Die Frage auf diese Antwort lautet schlicht: ja. Auch der Badumbau beziehungsweise Maßnahmen an Sanitärräumen sind förderfähig. Wichtig ist nur, dass die oben beschriebenen technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Danach müssen beim altersgerechten Badumbau zum Beispiel Sanitärräume mindestens 1,80 m x 2,20 m groß sein. Zusätzlich müsst ihr unter anderem diverse Bewegungsflächen frei- beziehungsweise einhalten.

Wie muss ein behindertengerechtes Bad aussehen?

Wichtig beim Badumbau ist, zwischen den begriffen "behindertengerecht" (= barrierefrei) und "altersgerecht" (= barrierearm) zu unterscheiden. Die Anforderungen an ein behindertengerechtes Bad regelt die DIN 18040-2.

Wer nach dieser Norm sein Bad behindertengerecht (und damit barrierefrei) umbaut, hat ganz konkrete, bauliche Auflagen zu erfüllen, die über die technischen Mindestanforderungen bei der KfW-Förderung weit hinausgehen. Die KfW-Förderung, egal ob als Zuschuss oder in der Kreditvariante, erhöht sich dadurch aber nicht.

Was kostet ein altersgerechtes Bad?

Die Kosten für ein altersgerechtes Bad bemessen sich nach dem Aufwand und dem Umfang der Umbaumaßnahmen. Für eine begehbare Badewanne (mit Tür) müsst ihr rund 2.000 Euro veranschlagen. Insgesamt liegen die Kosten für den altersgerechten Umbau eines Bades bei rund 8.000 bis 10.000 Euro.

Was zahlt die Krankenkasse beim Badumbau?

Auch die Krankenkassen unterstützen den altersgerechten Badumbau. Die Krankenkasse zahlt allerdings nur die Nachrüstung von Hilfsmitteln, zum Beispiel Haltegriffe oder ein Dusch-WC, keine Komplettsanierung. Für die Kostenübernahme dieser Hilfsmittel durch die Krankenkasse ist eine ärztliche Verordnung notwendig.

Was zahlt die Pflegekasse beim Badumbau?

Die Pflegekasse zahlt auch für die altersgerechte Badsanierung – und zwar bis zu 4.000 Euro pro Person, maximal insgesamt 16.000 Euro. Dafür müssen Antragsteller über einen Pflegegrad (1-5) verfügen, die Maßnahme die Pflege zu Hause erleichtern und der Umbau zur Entlastung des Pflegepersonals beitragen.

Um die Förderung durch die Pflegekasse zu erhalten, muss dafür vor Beginn des Umbaus ein formloser "Antrag auf Wohnumfeldverbesserung" gestellt werden.

Ihr seid euch unsicher, ob ihr einen Pflegegrad beantragen könntest? Mit Hilfe eines Pflegetagebuchs könnt ihr die täglichen Aufwände ganz einfach dokumentieren – und so richtig einschätzen, ob ein Pflegegrad vorliegt. 

Übrigens: Weitere Infos und konkrete Umsetzungsbeispiele für ein altersgerechtes Bad findet ihr in diesem Artikel: Altersgerechtes Bad: Ideen, Kosten & Förderung fürs barrierefreie Bad

Altersgerecht umbauen: Wann muss der KfW-Antrag gestellt werden?

Egal, ob ihr euch beim altersgerechten Umbau für die Kreditvariante oder den Zuschuss entscheidet, in beiden Fällen erhaltet ihr eine Förderzusage. Erst, wenn diese Förderzusage eintrifft, dürft ihr mit der Auftragsvergabe starten beziehungsweise mit den Arbeiten beginnen.

Häufig kommt die Frage auf, ob ein KfW-Antrag für den altersgerechten Umbau oder die Barrierereduzierung auch nachträglich, also nach dem Beginn der Arbeiten, gestellt werden kann. Antwort: Nein, das ist nicht möglich!

KfW-Kredit 159 beantragen

Wichtig zu wissen: Die KfW vergibt den Kredit nicht direkt an euch. Die komplette Abwicklung von der Prüfung bis zur Auszahlung des Darlehens erfolgt über einen Finanzierungspartner.

Das kann eure Hausbank sein, aber auch eine Bausparkasse oder ein Finanzierungs-Vermittler. Das gesamte Verfahren ist genau wie bei einer "normalen" Baufinanzierung. Das heißt nach Prüfung eurer Bonität und anderen Formalien schließt ihr mit dem Finanzierungspartner einen Kreditvertrag ab.

Allerdings: Der Partner ist nicht verpflichtet, euch den KfW-Kredit zu vermitteln! Gerade bei "kleineren" Summen um die 20.000 Euro lohnt sich bei Niedrigzinsen der organisatorische Aufwand für den Finanzierungspartner oft nicht. Dann lehnt er die Kreditvermittlung ab.

Und noch ein Tipp: Prüft auf jeden Fall auch, ob es auf dem freien Markt Finanzierungsangebote gibt, die unter den Konditionen der KfW liegen.

Der Kredit wird nach Prüfung eurer Bonität durch den Finanzierungspartner und den daraus folgenden Abschluss des Kreditvertrages ausgezahlt.

Der KfW-Kredit 159 und der KfW-Investitionszuschuss 455-B sind nicht miteinander kombinierbar. Aber: Eventuell gibt es noch Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Förderprogrammen. Das könnt ihr am besten mit dem KfW Produktfinder prüfen.

Kann ich den altersgerechten Umbau von der Steuer absetzen?

Über die KfW einen Kredit oder einen Zuschuss zu beantragen ist euch zu aufwendig? Ihr wollt beim Umbau aber trotzdem Kosten sparen? Dann gibt es noch die Möglichkeit, einen Teil dieser Kosten von der Steuer abzusetzen. Dafür gibt es zwei Wege:

Handwerkerleistung steuerlich absetzen

Ihr habt euer Bad altersgerecht umbauen lassen? Dann könnt ihr neben dem Handwerkerlohn auch Fahrtkosten, Gerätekosten und Arbeitskosten für die Abfallentsorgung über eure Steuererklärung absetzen. Voraussetzungen dafür sind:

  • ihr habt den Auftrag als Privatperson vergeben
  • der Umbau erfolgte in einer selbst genutzten Immobilie
  • es gibt eine Handwerkerrechnung, die Arbeitskosten und sonstige Kosten getrennt ausweist
  • die Bezahlung erfolge per Überweisung oder Kreditkarte

Sind diese Bedingungen erfüllt, könnt ihr euch 20 Prozent von maximal 6.000 Euro = 1.200 Euro auf eure Steuerschuld anrechnen lassen.

Umbau als außergewöhnliche Belastung

Umfassende Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies Haus wirken sich als außergewöhnliche Belastung steuermindernd aus. Aber nur dann, wenn sie die so genannte "zumutbare Eigenbelastung" übersteigen.

Wie hoch diese genau ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Höhe des Einkommens, dem Familienstand oder der Anzahl der Kinder. Auch wichtig: Gibt es gleichzeitig einen Zuschuss von der Pflegekasse, so verringert dieser die zu erstattenden Kosten.

Was ist also besser: Die Kosten als haushaltsnahe Handwerkerleistung oder als außergewöhnlich Belastung bei der Steuererklärung anzugeben? Hier hilft im Einzelfall nur ein Steuerberater, denn wie beschrieben gibt es diverse Faktoren, die sich steuermindernd auswirken.

Achtung: Wer eine KfW-Förderung in Anspruch nimmt, der kann nicht gleichzeitig die Kosten von der Steuer absetzen.

Unsere Beiträge dienen ausschließlich der Information, stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Sie können und sollen eine persönliche Beratung durch Rechtsanwalt, Steuer- oder Finanzberater, bei der die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt werden können, nicht ersetzen. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Haftung. Die Beiträge verstehen sich nicht als persönliche Empfehlung, sondern als allgemeine Empfehlung für alle Leser.

Quellen: Altersgerecht Umbauen: KfW-Kredit 159, Barrierrereduzierung: KfW-Investitonszuschuss 455-B

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